Veranstaltungen für die pharmazeutische Industrie
Seit über 20 Jahren halten wir regelmäßig Vorträge, Seminare und Workshops für verschiedene Auftraggeber zu allen Themen im Medizinrecht. Dabei referieren wir nicht „von der Stange“, sondern legen Wert darauf, die individuellen Vortragsziele des Auftraggebers zu erfüllen - sei es für eine individuelle Mitarbeiterschulung, für eine Kongressveranstaltung oder als juristischer Support für eine Pressekonferenz eines Unternehmens.
Wir versuchen immer, medizinrechtliche Themen für den Laien verständlich aufzubereiten und auf die jeweilige Teilnehmerschaft abgestimmt zu vermitteln.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir flexibel für alle Formate (z. B.): Vorträge mit und ohne Co-Referenten, Präsenzveranstaltung oder Webinare, Workshops, Leitungen von Podiumsdiskussionen, Teilnahme an Pressekonferenzen, Dozenten- und Lehrtätigkeiten, Webinare.
Wirtschaftliches Verordnen in der Diabetestherapie mit neuen Guidelines in Baden-Württemberg
Besonderheiten im HZV- und Facharztvertrag
Der Vortrag beleuchtet die Prüfung der Arzneimittelverordnungen von Vertragsärzten in Baden-Württemberg.
Im Rahmen der Regelversorgung gilt hier die sog. Richtwertprüfung. Dabei prüft die Prüfungsstelle, ob das individuelle Gesamtverordnungsvolumen eines Arztes sein Richtgrößen- bzw. Richtwertvolumen um mehr als 15 % bzw. mehr als 25 % überschreitet. Der Vortrag zeigt, dass die Systematik der Richtwertprüfung für die Ärzte vorteilhafter ist, da nicht mehr der Arzneimittelpreis entscheidend ist, sondern die Mortalität der Patienten. Dies stärkt die Therapiefreiheit.
Hingegen wird in den Hausarztverträgen in Baden-Württemberg ein anderes Modell gefahren. Hier gilt das Prinzip der Förderung. Wer wirtschaftlich verordnet, erhält Zuschläge.
Termin
10.12.2020
Wirkstoffvereinbarung in Bayern - Keine Angst vor Regressen
Webinar
In Bayern wurde zum 01.07.2020 die Wirkstoffvereinbarung 3.0 "scharf" gestellt. Bereits seit über 5 Jahren werden die Arzneimittelverordnungen nicht mehr nach dem Medikamentenpreis, sondern nach ihren nach Punkten bewerteten DDDs bewertet. Der Vortrag erklärt die Grundlagen der Wirkstoffvereinbarung, stellt das Zusammenspiel von Zielquoten und der Gesamtquote dar und erklärt die neue Rolle der Rabattverträge.
Verordnungssicherheit bei Orphan Drugs - Beleuchtung aus rechtlicher Sicht
Forbildungsveranstaltung
Anhand eines Präparates des Veranstalters mit dem Status Orphan Drug erklärt RA Christian Koller den richtigen Umgang durch den verordnenden Arzt. Es geht hier vor allem um die Fragen der
- Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Wirkstoffvereinbarung in Bayern
- Aufklärung über die Risiken des Arzneimittels
- und die korrekte Dokumentation.
Termin
16.02.2019, Regensburg
Termin
"Schlaganfall im Dialog 2016" – 03.06.2016, Offenbach
Anforderungen an die Patientenaufklärung zu Therapiealternativen
Vortrag
Mit der zunehmenden Zahl an medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten in der Schlaganfalltherapie steigen auch die Anforderungen an die Aufklärung. Dabei müssen Ärzte insbesondere wissen, wann eine echte Behandlungsalternative besteht, über die der Patient aufgeklärt werden muss.
Der Vortrag beschäftigt sich nicht nur mit den allgemeinen Aufklärungspflichten im Rahmen der Arzneimitteltherapie, sondern geht auch auf die Besonderheiten der NOAKs und den Präparaten mit einem Antidot ein.
Medizinrechtliche Vorträge: Referenzen
Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Technischen Universität München | AstraZeneca GmbH | Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG | Intercept Pharma Deutschland GmbH | Norgine GmbH | Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) e. V. | Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e. V. | Fachkolleg für Dentalpraxen FA Dent | Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit | Klinikum München | Generali | Nürnberger | HDI | Versicherungskammer Bayern | Münchner Bank