Rechtsgebiete des Fachteams Medizinrecht
Unsere Fachanwälte für Medizinrecht beraten und vertreten alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf den Gebieten Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Arztstrafrecht, Arzthaftungsrecht, Apothekenrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie in Fragen der Niederlassung und medizinischer Kooperationen. Wir übernehmen die Vertretung vor allen deutschen Gerichten sowie gegenüber den Standesorganisationen, Kassenärztlichen Vereinigungen, deren Prüfgremien, Zulassungs- und Berufungsausschüssen.
Unsere ständigen Auftraggeber
- Krankenhausträger
- Medizinische Versorgungszentren
- Apotheken
- Ärzte
- Zahnärzte und andere Angehörige medizinischer Heilberufe
- Pharmazeutische Unternehmer
- Medizinprodukte-Hersteller
- Hilfsmittelhersteller