Medizinstrafrecht

Wir beraten unsere Mandanten in medizinstrafrechtlichen Fragestellungen, vertreten sie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und verteidigen sie gegen Anklagen vor dem Strafgericht.
Dabei haben wir bei Ärzten vor allem die berufsrechtlichen Zusammenhänge im Blick, insbesondere die Auswirkungen eines strafrechtlichen Verfahrens auf die vertragsärztliche Zulassung sowie die Approbation.
Unsere Schwerpunkte im Medizinstrafrecht
Wir vertreten Sie insbesondere wegen folgender Vorwürfe
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten
- Abrechnungsbetrug
- Korruption im Gesundheitswesen
- Ärztliche Schweigepflicht
- Betäubungsmittelgesetz
- Urkundenfälschung
Darüber hinaus stehen wir auch als Zeugenbeistand im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder bei einer Zeugenaussage vor Gericht zur Verfügung.
Beteiligte im Gesundheitswesen
Wir vertreten nicht nur Leistungserbringer, sondern alle Beteiligte des Gesundheitswesens:
- Ärzte und Zahnärzte
- Hebammen
- Pflegekräfte
- Geschäftsführer von Kliniken
- Apotheker
- Mitarbeiter von pharmazeutischen Unternehmen
- Medizinproduktehersteller wegen Produktfehler
Strafverfahren mit mehreren Beteiligten
Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist eine Vertretung mehrerer Beteiligter in einem Strafverfahren durch unsere, auf dem Gebiet der Arzthaftung spezialisierten Anwälte möglich. Dies gilt insbesondere, wenn gegen mehrere Ärzte aus einem Krankenhaus wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung ermittelt wird. Dabei erhält jeder Arzt oder jeder nichtärztlicher Mitarbeiter einen eigenen Strafverteidiger aus der Kanzlei TACKE KOLLER.
Im Falle von Interessenkollision, z.B. bei Ermittlungen wegen Bandendelikten, greifen wir auf ein breites Netzwerk von Medizinstrafrechtlern zurück.
Präventivberatung
Im Rahmen des Risk Management zeigen wir den richtigen Umgang mit haftungsrechtlichen Risiken im Behandlungsalltag auf.
Bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern oder der Industrie überprüfen wir die Zusammenarbeit auf die Korruptionstatbestände im Heilweisen (Compliance).
Compliance Management System
Mit dem geplanten „Verbandssanktionsgesetz“ verlangt der Gesetzgeber von Unternehmen und Verbänden ein funktionierendes Compliance Management System. Wir beraten Vorstände und Geschäftsführer, ob ihr Unternehmen oder Verband in den Anwendungsbereich des Verbandssanktionsgesetzes unterfällt und welche Pflichten zukünftig strafrechtlich sanktioniert werden.