Die 33-jährige Klägerin hatte nach einer Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria eine Darmvenenthrombose erlitten, in deren Folge ein erheblicher Teil ihres Darms entfernt werden musste. Sie behauptete, der Hersteller habe das Thromboserisiko systematisch verharmlost, obwohl es Hinweise auf eine erhöhte Thromboseanfälligkeit gegeben habe. Das Gericht entschied jedoch, dass weder ein Produkt- noch ein Informationsfehler vorliege und der Hersteller nicht für den Schaden haften müsse. Die AstraZeneca-Impfungen wurden im Frühjahr 2021 vorübergehend ausgesetzt, da es seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen gab. Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat jedoch festgestellt, dass der Nutzen der Impfung das Risiko klar überwiege. Die Klägerin hat Berufung eingelegt, so dass nun das OLG Bamberg über das weitere Vorgehen entscheiden muss.
Schadensersatzklage gegen AstraZeneca abgewiesen
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