Für Vertragsärzte beträgt die Mindestversicherungssumme € 3 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall und mindestens € 6 Mio. für alle Versicherungsfälle in einem Jahr. Bei Praxen mit angestellten Ärzten und MVZ liegt die Mindestsumme bei € 5 Mio.
Diese neue Rechtslage gilt nicht für rein privatärztlich tätige Ärzte. Diese sind aber nach der Berufsordnung bzw. dem jeweiligen Heilberufskammergesetz verpflichtet, eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.