Arzthaftpflicht wird jetzt gesetzliche Pflicht!

Jeder Vertragsarzt wird bis 20.07.2023 vom zuständigen Zulassungsausschuss aufgefordert, binnen dreier Monate mittels Versicherungsbescheinigung den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Kommen Vertragsärzte der Aufforderung nicht nach, droht ihnen das Ruhen der Zulassung.

Für Vertragsärzte beträgt die Mindestversicherungssumme € 3 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall und mindestens € 6 Mio. für alle Versicherungsfälle in einem Jahr. Bei Praxen mit angestellten Ärzten und MVZ liegt die Mindestsumme bei € 5 Mio.

Diese neue Rechtslage gilt nicht für rein privatärztlich tätige Ärzte. Diese sind aber nach der Berufsordnung bzw. dem jeweiligen Heilberufskammergesetz verpflichtet, eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

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