Zur Abgrenzung der Tötung auf Verlangen von strafloser Suizidbeihilfe

In einer aufsehenerregenden Entscheidung sprach der 6. Strafsenat des BGH eine Frau vom Vorwurf der Tötung auf Verlangen frei, die ihrem Ehemann auf dessen Wunsch hin eine tödliche Dosis Insulin injizierte. Wo hört die Suizidbeihilfe auf und wo fängt § 216 StGB an?

Die lesenswerte Entscheidung und die Einordnung dieses juristischen Grenzfalles lesen Sie hier.

Datum

Rechtsgebiet Medizinstrafrecht

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