Umsatzsteuerfallen für Rheumatologen

Die Umsätze aus ärztlicher Tätigkeit sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen. So laufen insbesondere Praxisgemeinschaften Gefahr, teilweise umsatzsteuerpflichtige Leistungen an ihre Gesellschafter zu erbringen, soweit sie diese mit organisatorischen und damit nichtärztlichen Leistungen unterstützen.

Doch was genau ist umsatzsteuerpflichtig und welche Tätigkeiten sind von der Umsatzsteuer befreit?

Den Beitrag zu den Umsatzsteuerfallen sowie eine praktische Übersicht finden Sie hier.

Datum

Rechtsgebiet Arzthaftungsrecht

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