Letzteres ist eine besondere Ausprägung des durch das Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs 1 GG i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG) und beinhaltet das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Eine Einschränkung kann nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Eine solche stellt die DS-GVO dar. t.
Neue Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018
Datum
Rechtsgebiet Datenschutz + e-Health