Neue Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018


Ab dem 25.05.2018 gilt europaweit ein neues, einheitliches und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht – die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Was den Berufsstand der Ärzte betrifft, dient sie neben der ärztlichen Schweigepflicht auch dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten.

Letzteres ist eine besondere Ausprägung des durch das Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs 1 GG i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG) und beinhaltet das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Eine Einschränkung kann nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Eine solche stellt die DS-GVO dar. t.

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Rheuma Management, Ausgabe März / April 2018

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