Ziel des Gesetzes ist es, digitale Lösungen schnell zum Patienten zu bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich zu schützen.
Einen Referentenentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG“ hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende Januar vorgelegt.