Das Prüfungsschwert wird deutlich stumpfer

Seit Anfang Mai gilt das TSVG. Ziel des Gesetzgebers war es unter anderem, die vertragsärztliche Niederlassung attraktiver zu machen.

Zu diesem Zwecke wurden zahlreiche Regelungen der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung entschärft. Die wohl Bedeutendste ist die gesetzliche Festlegung einer Ausschlussfrist für Prüfungen. 

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Rheuma Management, Ausgabe September 2019

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Rechtsgebiet Wirtschaftlichkeitsprüfung

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