Erhebt ein Patient Behandlungsfehlervorwürfe, muss der Arzt umgehend seine Berufshaftpflichtversicherung informieren und diese bei der Abwehr der Ansprüche durch eine strukturierte Stellungnahme unterstützen. Weiter ist das Recht des Patienten auf Herausgabe seiner Behandlungsdokumentation zu beachten.
Kommt es zu einem Prozess, wird dem Arzt von der Versicherung ein im Arzthaftungsrecht erfahrener Anwalt gestellt. Der Arzt muss in der Regel einmal bei Gericht erscheinen, insbesondere, wenn es um den Vorwurf der unzureichenden Aufklärung geht. Während des ganzen Verfahrens sind sowohl die Versicherung im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlung als auch der Rechtsanwalt im Falle eines Prozesses auf die Mitarbeit des Arztes im Hinblick auf die medizinischen Fragestellungen angewiesen.
Die gesamte Publikation lesen Sie hier:
https://www.kanzlei-medizinrecht-muenchen.de/fileadmin/Redaktion_Medizinrecht/Thieme-Sonderdruck.pdf
Autor:
RA Christian Koller, Fachanwalt für Medizinrecht
https://www.kanzlei-medizinrecht-muenchen.de/rechtsanwaelte/christian-koller
Publikation in der:
Aktuelle Kardiologie 2024; 13: S. 447–452
DOI 10.1055/a-2392-4850
ISSN 2193-5203
Georg Thieme Verlag KG, Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany