COVID-19-Schutzschirm: Ausreichende Sicherstellung der Vergütung oder bestehender Handlungsbedarf?

Angesichts der Corona-Pandemie sind in vielen Praxen die Fallzahlen zum Ende des ersten sowie Anfang des zweiten Quartals 2020 drastisch gesunken.

Um die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen für Vertragsärzte abzumildern, hat der Gesetzgeber im Zuge des zum 27.03.2020 in Kraft getretenen Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und anderer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) die gesetzliche Grundlage für mögliche Ausgleichszahlungen sowie die zur Sicherstellung einer ausreichenden Vergütung erforderlichen Anpassungen im jeweiligen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) getroffen. Der damit auf Länderebene verbundene Gestaltungsspielraum der KVn könnte Anlass geben, die Abrechnung für die betroffenen Quartale einer genaueren Prüfung zu unterziehen.

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Rheuma Management, Ausgabe Mai/Juni 2020

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