Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt ein Eckpunktepapier vor, mit dem es Hilfestellung beim Bürokratieabbau leisten will:
Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, weniger Vordrucke, Vereinfachungen beim Konsiliarbericht und beim Antragsverfahren für Kurzzeittherapien – dies sehen unter anderem die Empfehlungen des BMG vor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte dem BMG mehrere konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau übermittelt. Einige davon wurden jetzt aufgegriffen, zB der Wegfall des Konsiliarberichts oder, dass Eltern erst ab dem vierten Tag der Erkrankung ihres Kindes ein ärztliches Attest vorlegen müssen.
Die Empfehlungen des BMG enthalten nicht nur Maßnahmen für den ambulanten Bereich, sondern umfassen ebenso Maßnahmen für die stationäre Versorgung, den Arznei- und Hilfsmittelbereich, die Langzeitpflege sowie den Bereich der Digitalisierung.
Aus Sicht der KBV erscheint zwar vieles noch vage, es gebe allerdings „zarte Pflänzchen der Hoffnung“!
Das gesamte Eckpunktepapier lesen Sie hier.