BGH: "Gelegentlich" ist nicht gleich "Gelegentlich"

Ärzte sind im Rahmen der Aufklärung verpflichtet, den Patienten über die Eintrittswahrscheinlichkeit gewisser Risiken aufzuklären.

Unter den Oberlandesgerichten war es dabei streitig, ob sich die Ärzte dabei an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA) zu orientieren hätten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit seinem aktuellen Urteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 117/18 diese Frage geklärt und sich für die arztfreundlichere Auffassung entschieden.

Zum ganzen Beitrag

Rheuma Management, Ausgabe Juni 2019

 

Datum

Rechtsgebiet Ärztliches Berufsrecht

Rindermarkt 3 und 4
80331 München

+49 89 18 94 43 0
info(at)tacke-koller.de