Unter den Oberlandesgerichten war es dabei streitig, ob sich die Ärzte dabei an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA) zu orientieren hätten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit seinem aktuellen Urteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 117/18 diese Frage geklärt und sich für die arztfreundlichere Auffassung entschieden.
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Rheuma Management, Ausgabe Juni 2019