Veranstaltungen für Krankenhäuser und Ärzte

Seit über 20 Jahren halten wir regelmäßig Vorträge, Seminare und Workshops für verschiedene Auftraggeber zu allen Themen im Medizinrecht. Dabei referieren wir nicht „von der Stange“, sondern legen Wert darauf, die individuellen Vortragsziele des Auftraggebers zu erfüllen - sei es für eine individuelle Mitarbeiterschulung, für eine Kongressveranstaltung oder als juristischer Support für eine Pressekonferenz eines Unternehmens. 

Wir versuchen immer, medizinrechtliche Themen für den Laien verständlich aufzubereiten und auf die jeweilige Teilnehmerschaft abgestimmt zu vermitteln. 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir flexibel für alle Formate (z. B.): Vorträge mit und ohne Co-Referenten, Präsenzveranstaltung oder Webinare, Workshops, Leitungen von Podiumsdiskussionen, Teilnahme an Pressekonferenzen, Dozenten- und Lehrtätigkeiten, Webinare.


Termin

Deutscher Rheumatologiekongress 2020 – 09.12.2020, Webinar

Rheumaerkrankung und Schwangerschaft: Do's and don'ts bei Off label use

Webinar

Anlässlich des Deutscher Rheumatologiekongress 2020, der vom 9. bis 12. September 2020 in München stattfand, wurden in einer Session mit weiteren Referenten unter anderem die rechtlichen Probleme des off label use im Rahmen der rheumatologischen Behandlung von Schwangeren erörtert. Dabei wurden zunächst die Begriffe off label use und compassionate use voneinander abgegrenzt. Anschließend wurde schwerpunktmäßig die richtige Aufklärung im off label use dargestellt, und zwar im Hinblick auf

  • Form
  • Inhalt und
  • Dokumentation.

 


Die vertragsärztliche Vergütung in Zeiten von COVID-19

Webinar

Der Vortrag erläutert detailliert die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der COVID-19-Pandemie, um zum einen die Kompensation finanzieller Verluste auszugleichen und zum anderen die Versorgung der Patienten während eines Lockdowns sicherzustellen:

  • Schutzschirm für Regelleistungen und extrabudgetäre Leistungen, wie ambulantes Operieren
  • Videosprechstunde
  • Extrabudgetäre Leistungen für COVID-19 Patienten
  • Telefonische Konsultation und Ausstellen eines Arbeitsunfähigkeitsattests
  • Kurzarbeitergeld
  • Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Termine

20.05.2020

04.06.2020


Die COVID-19-Ausgleichszahlungen der KV Bayern – was ist zu tun?

Vortrag

Die angeordneten Ausgangsbeschränkungen führten zu erheblichen Umsatzeinbrüchen, der Gesetzgeber reagierte mit einem Rettungsschirm, die KBV sowie die KVB mit zahlreichen Neuregelungen. Das Quartal 2/2020 stand für bayerische Vertragsärzte komplett unter dem Eindruck der COVID-19-Pandemie.

Mit dem Honorarbescheid für das Quartal 2/2020 erfolgten die ersten Ausgleichszahlungen. Dabei mussten die Ärzte lediglich eine standardisierte Erklärung abgeben, um in den Genuss der Ausgleichszahlung zu kommen. Dies ändert sich für die kommenden Quartale 3/2020 und 4/2020.

Der Vortrag erläutert, bis wann die Vertragsärzte in Bayern welche Schritte unternehmen müssen, um ebenfalls finanziell abgesichert zu sein.


Haftungsrechtliche Fälle in der Hausarztpraxis

Vortrag

Anhand zahlreicher Fälle, in denen der Referent Hausärzte und Fachärzte für Allgemeinmedizin vor Gericht vertreten hat, werden die typischen Haftungsfallen in einer Hausarztpraxis dargestellt. Dabei werden Fragen des

  • Aufklärungsfehlers,
  • groben Behandlungsfehlers,
  • Befunderhebungsfehlers und
  • Diagnosefehlers

diskutiert und Möglichkeiten des Risikomanagements in der Praxis erörtert.

Termin

Tag der Allgemeinmedizin im Klinikum Rechts der Isar – 06.10.2018, München


Termin

Hebammenfortbildung im Klinikum – 31.01.2018, Landshut

Die Haftung der Beleghebamme

Fortbildungsveranstaltung

Anhand praxisrelevanter Entscheidungen werden die typischen Haftungsfallen für die Beleghebamme erläutert.

Der Schwerpunkt der Darstellung stellt dabei die Dokumentation dar. Anhand des Beispiels der Schulterdystokie wird dargelegt, in welchem Umfang Informationen zwingend festgehalten werden müssen. Zudem werden anhand zahlreicher Beispiele nützliche Tipps gegeben.


Antikorruptionsgesetz, Transparenz und Compliance: was Sie als Arzt wissen sollten!

Vortrag

Mit der Einführung des Antikorruptionsgesetzes (§§ 299a und 299b StGB) erhöht sich das Strafbarkeitsrisiko für Ärzte erheblich. Dabei kommen nicht nur die Beziehungen zwischen Arzt und pharmazeutischer Industrie auf den Prüfstand. Das sehr weit gefasste Gesetz nimmt auch die zahlreichen Kooperationsformen zwischen Ärzten untereinander und zwischen Ärzten und anderen Heilberufen. Ebenso muss das Honorararztmodell auf den Prüfstand, als die vertragliche Beziehung zwischen niedergelassenen Arzt und Krankenhaus.

Der Vortrag beleuchtet zahlreiche Konstellationen, wie sie in der Praxis häufig vorkommen, und gibt Tipps, wie man vertragliche Beziehungen legal auf die Beine stellt.

Termin

83. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – 21.04.2017, Mannheim


Dokumentation der stationären Krankenhausbehandlung für Mediziner und Pflegende

Vortrag

Dokumentation ist eine ungeliebte Pflicht aller Berufsgruppen im Krankenhaus.

Sie ist für die Versorgung unverzichtbar, ist abrechnungsrelevant und hat zunehmende Bedeutung für das Risikomanagement.

In dieser Veranstaltung wird an Beispielen gezeigt wie dokumentiert werden sollte, und welche Fehler zu vermeiden sind. Die rechtliche Bedeutung der Dokumentation wird an Fallbeispielen erläutert.

 

 

Medizinrechtliche Vorträge: Referenzen

Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Technischen Universität München | AstraZeneca GmbH | Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG | Intercept Pharma Deutschland GmbH | Norgine GmbH | Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) e. V. | Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e. V. | Fachkolleg für Dentalpraxen FA Dent | Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit | Klinikum München | Generali | Nürnberger | HDI | Versicherungskammer Bayern | Münchner Bank 

Rindermarkt 3 und 4
80331 München

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