Mit Inkrafttreten des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) zum 11.05.2019 und dem nunmehr seit 16.05.2019 vorliegenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanungsrichtlinie wird sich die rheumatologische Versorgungssituation verbessern.
Durch die Aktualisierung der geltenden Verhältniszahlen sowie Berücksichtigung weiterer Versorgungsparameter auf regionaler Ebene werden ab 2020 neue Zulassungsmöglichkeiten in bislang schlecht versorgten Planungsbereichen geschaffen.
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Rheuma Management, Ausgabe Juli 2019